Visumsfreier Aufenthalt / Einreise für Ukraine-Geflüchtete bleibt erhalten

Menschen aus der Ukraine können weiterhin visumsfrei nach Deutschland einreisen und legal hier leben. Das Visum gilt aber nur für 90 Tage. Die Regelung betrifft auch Geflüchtete, die bereits vor September in Deutschland leben. Um weiterhin in der Bundesrepublik leben zu dürfen, müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz beantragen.

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge