Rabattbetrag bleibt erhalten
Im Jahr 2026 sah eine erste Entwurfsfassung des Einkommensteuerreformgesetzes die vollständige Abschaffung des Rabattfreibetrags nach § 8 Abs. 3 EStG ab dem Jahr 2027 vor.
Im Jahr 2026 sah eine erste Entwurfsfassung des Einkommensteuerreformgesetzes die vollständige Abschaffung des Rabattfreibetrags nach § 8 Abs. 3 EStG ab dem Jahr 2027 vor.