16. Juni 2026

Saisonkennzeichen für Saisonarbeitskräfte

Saisonarbeitskräfte mit Wohnsitz in Deutschland unterliegen – wie alle anderen Beschäftigten – den allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zur Versicherungspflicht. Es gibt keine besondere versicherungsrechtliche Behandlung allein

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