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	Kommentare zu: Wegfall der 46-Tage-Regelung	</title>
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	<lastBuildDate>Mon, 09 Sep 2013 06:30:02 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: bennemoser		</title>
		<link>https://personal-experts.com/wegfall-der-46-tage-regelung/#comment-3</link>

		<dc:creator><![CDATA[bennemoser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Sep 2013 06:30:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://personal-experts.com/wegfall-der-46-tage-regelung/#comment-2&quot;&gt;Wolfgang Schanz&lt;/a&gt;.

Guten Tag Herr Schanz,

danke für Ihre Anfrage.

Die 46-Tage-Regelung gibt es schon seit Anfang/Mitte 2012 nicht mehr.

Mittlerweile muss nachgewiesen werden, dass ein Arbeitnehmer eine regelmäßigen Arbeitsstätte hat.

Davon geht man aus, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelungen

•           einer betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet ist oder

•           in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers

•           arbeitstäglich,

•           je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder

•           mindestens 20 % seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit

tätig werden soll.

Interessant ist also nicht mehr, ob Sie zuerst zu einem anderen Kunden fahren, sondern auch, wenn Sie je einmal am Tag z.B. in die Niederlassung fahren und dies nur, um dort drei Stunden zu arbeiten.

Auch dann fällt die Versteuerung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir diese Feststellung nur unter dem Vorbehalt der hier gemachten Angaben geben können. Weitere Details könnten hier zu eine anderen Entscheidung führen.

Herzliche Grüße
Birgit Ennemoser]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://personal-experts.com/wegfall-der-46-tage-regelung/#comment-2">Wolfgang Schanz</a>.</p>
<p>Guten Tag Herr Schanz,</p>
<p>danke für Ihre Anfrage.</p>
<p>Die 46-Tage-Regelung gibt es schon seit Anfang/Mitte 2012 nicht mehr.</p>
<p>Mittlerweile muss nachgewiesen werden, dass ein Arbeitnehmer eine regelmäßigen Arbeitsstätte hat.</p>
<p>Davon geht man aus, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelungen</p>
<p>•           einer betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet ist oder</p>
<p>•           in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers</p>
<p>•           arbeitstäglich,</p>
<p>•           je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder</p>
<p>•           mindestens 20 % seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit</p>
<p>tätig werden soll.</p>
<p>Interessant ist also nicht mehr, ob Sie zuerst zu einem anderen Kunden fahren, sondern auch, wenn Sie je einmal am Tag z.B. in die Niederlassung fahren und dies nur, um dort drei Stunden zu arbeiten.</p>
<p>Auch dann fällt die Versteuerung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an.</p>
<p>Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir diese Feststellung nur unter dem Vorbehalt der hier gemachten Angaben geben können. Weitere Details könnten hier zu eine anderen Entscheidung führen.</p>
<p>Herzliche Grüße<br />
Birgit Ennemoser</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Wolfgang Schanz		</title>
		<link>https://personal-experts.com/wegfall-der-46-tage-regelung/#comment-2</link>

		<dc:creator><![CDATA[Wolfgang Schanz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Sep 2013 11:46:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://personal-experts.com/wegfall-der-46-tage-regelung/#comment-2</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Frau Ennemoser,

ich bin ang. MA einer Vers.gesselschaft und betreue unsere selbst. VP im Aussendienst. Man hat mir einen Dienstwagen angeboten und deshalb habe ich eine Frage an Sie:

Gibt es die 46 Tage-Reglung noch?

Ich bin nähmlich nur 2-3 x im Monat auf dem direktem Wege von meiner Whg.  zur Arbeitsstätte ( 45KM ), sonst immer davor bei den VP. Also max 36x im Jahr.

Frundlicher Gruß

Wolfgang Schanz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau Ennemoser,</p>
<p>ich bin ang. MA einer Vers.gesselschaft und betreue unsere selbst. VP im Aussendienst. Man hat mir einen Dienstwagen angeboten und deshalb habe ich eine Frage an Sie:</p>
<p>Gibt es die 46 Tage-Reglung noch?</p>
<p>Ich bin nähmlich nur 2-3 x im Monat auf dem direktem Wege von meiner Whg.  zur Arbeitsstätte ( 45KM ), sonst immer davor bei den VP. Also max 36x im Jahr.</p>
<p>Frundlicher Gruß</p>
<p>Wolfgang Schanz</p>
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